Führerschein mit 17
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Ablauf
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Voraussetzungen/Auflagen
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| Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule |
Führerscheinausbildung zur
Klasse B bzw. BE (enthalten Führerscheinklassen L, M und S)
wie bisher, nur ein Jahr früher Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: - keine Bedenken, die gegen die Fahrerlaubnis sprechen Begleitperson: - eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en) - das 30. Lebensjahr vollendet - mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B - nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg |
| Führerscheinprüfung | Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Fahrschulen anbieten |
| Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung |
| Bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis |
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer - Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren - Die Fahrberechtigung gilt nur für Deutschland - Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion - Die zweijährige Probezeit läuft sofort |
| Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wir erteilt |
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt |