Führerschein mit 17

Ablauf
Voraussetzungen/Auflagen
Ab 16 1/2 Jahren:
Führerscheinausbildung in der Fahrschule
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:

- keine Bedenken, die gegen die Fahrerlaubnis sprechen

Begleitperson:

- eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en)

- das 30. Lebensjahr vollendet

- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B

- nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg

Führerscheinprüfung Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Fahrschulen anbieten
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis

- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer

- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren

- Die Fahrberechtigung gilt nur für Deutschland

- Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion

- Die zweijährige Probezeit läuft sofort

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wir erteilt
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt